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02. Oktober 2026

GBA schafft Kombinationsabschlag mit Wirkung zum 29. Juli 2026 ab

GBA schafft Kombinationsabschlag mit Wirkung zum 29. Juli 2026 ab

Berlin, 2. Oktober 2026

Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) hat heute die Anlage XIIa seiner Arzneimittel-Richtlinie an die Änderungen angepasst, die sich aus dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ergeben. Dieses Gesetz schaffte den „Kombinationsabschlag“ mit Wirkung zum 29. Juli 2026 ab. Seit 2022 griff bei der Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen für Arzneimittel mit neuen Wirkstoffen, die in einer Kombinationstherapie eingesetzt werden, ein Abschlag von 20 Prozent.

Der GBA begrenzte nun die Geltungsdauer der Benennung als Kombinationstherapie für alle Wirkstoffe, deren Geltungsdauer nicht vor diesem Stichtag beendet war, auf den 29. Juli 2026.

Quelle: GBA vollzieht gesetzliche Streichung des „Kombinationsabschlags“ in seiner Arzneimittel-Richtlinie nach – Gemeinsamer Bundesausschuss.