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15. August 2026

Zwischenschiedsspruch – Talquetamab – AZ: 6 P 18-25

Zwischenschiedsspruch – Talquetamab – AZ: 6 P 18-25

Berlin, 15. August 2026

Im ersten Zwischenschiedsspruch sieht sich die Schiedsstelle als zuständig an, wenn nach nicht erfolgtem Beginn einer anwendungsbegleitenden Datenerhebung (AbD) der GKV-Spitzenverband den pharmazeutischen Hersteller zu einer Ergänzungsvereinbarung zum Erstattungsbetrag auffordert und zwischen den Parteien keine Einigung erzielt werden konnte. Die Einzelanalyse bzw. den Schiedsspruch können Sie im AMNOG-Monitor einsehen bzw. erhalten.